Praxisorganisation
Verordnung
Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus oder der Rehabilitationsklinik besteht die Möglichkeit, sich über den Hausarzt, Neurologen oder HNO-Arzt Sprachtherapie (Logopädie) verordnen zu lassen. Der Arzt verwendet das Muster 14 der Heilmittelverordnung.
Die Therapiedauer beträgt zwischen 30 und 60 Minuten.
Zuzahlung
Die Kosten für die therapeutische Behandlung im Rahmen der Logopädie werden in der Regel von den Kassen übernommen. Gemäß den Heilmittelrichtlinien müssen Sie als Kassenpatient 10 € Rezeptgebühr, sowie 10% der Gesamtkosten tragen.
Privatpatienten erhalten auf Anfrage einen individuellen Kostenvoranschlag, den Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Hausbesuche
Bei Transport- und Gehunfähigkeit biete ich eine Behandlung im häuslichen Bereich an. Dazu muss auf der Heilmittelverordnung der Wunsch auf Hausbesuch von dem Arzt markiert werden.